Am gestrigen Donnerstag gelang es unter anderem unter Mitwirkung der „Aktionsgemeinschaft zum verantwortungsvollen Rückbau von Atomkraftwerken“ und des BUND-Kreisgruppe Cuxhaven eine Einigung beim Thema der Einleitung von radioaktiv belastetem Wasser beim Rückbau von Kernkraftwerken in die Elbe zu erzielen. Bei diesem Treffen in Itzehoe, unter der Koordination des Leiters der Abteilung für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein, Herrn Prof. Dr. Jan Backmann, wurde im wahrsten Sinne „Geschichte geschrieben“. Erstmalig ist es gelungen zwischen Betreiber, Politik, Verwaltung und Umweltverbänden einen tragfähigen und zukunftsweisenden Konsens zur Reduzierung der Einleitungswerte radioaktiver Abwässer beim AKW-Rückbau zu erzielen. Kern der Einigung ist eine Absenkung der Einleitung auf 2,7 Prozent des jetzt gültigen und atomrechtlichen genehmigten Grenzwertes und der Schaffung eines rückbaubegleitenden Begleitgremiums. Dieser Kompromiss dient letztlich allen beteiligen Partnern und vor allem dem betroffenen Ökosystem. Ein breites Bündnis von Hadelner Bürgern, Kommunalvertretern, Kirchen, Landvolk und Umweltverbänden bündelte auf der Südseite der Elbe seinen Widerstand gegen die Einleitung von radioaktiv belasteten Abwässern in der „Aktionsgemeinschaft zum verantwortungsvollen Rückbau von Atomkraftwerken“ und organisierte eine Unterschriftenpetition mit fast 6000 Unterschriften. Dieser politische Druck hat nach Einschätzung aller Beteiligten sehr maßgeblich zum Erfolg der Kompromissfindung beigetragen. Der Rückbau der an der Elbe in Schleswig-Holstein gelegenen Atomkraftwerke setzt und realisiert damit die weltweit höchsten Umweltstandards und wird damit zum Vorzeigeprojekt der atomaren Rückbautechnologie.
Medien-Information
17. Mai 2019
Einigung über reduzierte Einleitung radioaktiver Abwässer in die Elbe
KIEL. Unter Moderation des MELUND als Reaktorsicherheitsbehörde haben sich das Kernkraftwerk Brunsbüttel und mehrere Umweltverbände und Bürgerinitiativen am gestrigen Abend auf eine signifikante Senkung der bei Stilllegung und Abbau des KKW maximal zulässigen Radioaktivität, die in die Elbe gelangen darf, geeinigt. Der Wert wurde von derzeit 1,85 E+11 Bq auf 5 E+ 09 Bq im Kalenderjahr abgesenkt. Das entspricht einer Reduktion auf 2,7%, d.h. um zwei Größenordnungen.
Zu dem Gespräch hatte das MELUND auf Wunsch des Kernkraftwerks Brunsbüttel und des BUND Schleswig-Holstein eingeladen. Im Anschluss an die Erteilung der Stilllegungsgenehmigung für das Kernkraftwerk sowie im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zur Einleitungserlaubnis in Schleswig-Holstein und Niedersachsen war zuvor kritisiert worden, dass der Wert für die zulässigen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Wasser gegenüber dem Leistungs- und Nachbetrieb nicht abgesenkt worden war. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel wird den Antrag auf Einleitung dieser Stoffe im wasserrechtlichen Verfahren jetzt auf Basis der Verständigung reduzieren und zudem unmittelbar im betrieblichen Reglement diesen reduzierten Wert als zulässigen Ableitungswert festsetzen. Der gesetzliche Dosisgrenzwert wurde bereits vom atomrechtlich genehmigten Ausgangswert um mehr als die Hälfte unterschritten. Unabhängig von dem jetzt reduzierten Wert gilt das gesetzlich normierte und auch in der Stilllegungsgenehmigung manifestierte Strahlenminimierungsgebot, so dass davon auszugehen ist, dass auch der reduzierte Wert regelmäßig nicht ausgeschöpft werden wird.